ticker
MAYDAY …… Piratenüberfall im Hafen von Guyaquil ……. + MAYDAY …….. Schraube verloren, treiben bei Windstärke 8 auf die Küste zu ………. + MAYDAY……Mensch über Bord…….. + PAN PAN …….. Maschinenschaden ……. Benötigen Schlepphilfe + SECURITE …… treibenden Container gesichtet +
Menu
Home Home
Lehrgänge Lehrgänge
SRC SRC
UBI UBI
Morsen Morsen
Vorbereitung Englisch Vorbereitung Englisch
Anmeldung Anmeldung
Bücher Bücher
Meinungen Meinungen
Claudia Wendisch Claudia Wendisch
Anfrage Anfrage
Tipps und Tricks Tipps und Tricks
Anfahrt Anfahrt
Links Links
Impressum Impressum
sendezeiten


Gratis-Download: Aktuelle Sendezeiten der Wetterberichte für Nord- und Ostsee sowie das Mittelmeer

wincert



Tipps und Tricks

Einbau einer Funkanlage an Bord

Nach bestandener Prüfung (Durchfallquote bei mir unter 1%) müssen Sie zunächst darauf achten, dass Sie ein Gerät mit einer in Deutschland zulässigen Zulassungskennzeichnung kaufen. Das ist in der Regel die CE-Kennzeichnung über die europäische Konformität.
Danach stellen Sie einen Antrag auf Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur (Formblatt bei mir erhältlich) und von dieser bekommen Sie dann in Kürze die Urkunde mit Ihrem persönlichen Rufzeichen und einer MMSI (9-stellige Nummer) zur Identifizierung Ihrer Seefunkstelle.

Wenn eine Seenotfunkbake (EPIRB) mitgeführt wird, sollte diese im Außenbreich angebracht werden (z.B. an der Seereeling am Heck) um eine freie Sicht zum Satelliten zu gewährleisten.

Wissenswertes über Antennen

Idealerweise sollte eine Antenne so lang wie die Wellenlänge (Lambda, λ) der Sende- bzw. der Empfangsfrequenz sein. Möglich ist aber auch die halbe, viertel, achtel, usw. Wellenlänge (z.B. λ/64). Das heißt, die Antenne muss auf die Sende- und Empfangsfrequenz abgestimmt sein. Dabei arbeitet man auch mit Verkürzungs- und Verlängerungselementen wie Kondensatoren und Spulen. Die Zuleitungen von der Antenne zum Sender bzw. Empfänger muss mit Leitungen geführt werden, die eine richtige Anpassung ergeben. Widerstandswerte von Antenne, Kabel und Empfängereingang bzw. Senderausgang müssen zueinander passen um eine optimale Übertragung (verlustarm) zu gewährleisten.

Was bedeutet das nun für die Praxis bei Ihnen an Bord?

Die Ultrakurzwellen (UKW) haben eine Länge von ca 2 m. Das bedeutet, dass die Antenne Ihres UKW-Seefunk-Gerätes 2 m (oder λ /2 = 1 m ) lang sein muss – und herkömmliche, im Handel erhältliche, Antennen sind das auch, eventuell etwas verkürzt durch Kondensatoren.

Die UKW-Antenne soll an Bord so hoch wie möglich angebracht sein, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen. Sie sollte berührungssicher und nicht in der Nähe größerer metallischer Gegenstände angebracht werden, um Reflektionen zu vermeiden, die die gleichmäßige Ausbreitung behindern.

Für den Fall, dass die installierte Antenne einmal nicht benutzbar ist (Mastbruch, Wackelkontakt, Kabelbruch, sonstiger Defekt) sollte eine Ersatz- oder Notantenne mitgeführt werden, die im Handel erhältlich ist.

Für NAVTEX- und Rundfunk-Empfänger können Drahtantennen (Stag oder Want) verwendet werden. Dabei ist dann darauf zu achten, dass das (z.B.) Achterstag auf die Frequenz abgestimmt ist, bzw. der Teil, der als Antenne benutzt werden soll, abisoliert wird. Dafür muss das Achterstag geöffnet und Isolatoren dazwischen gesetzt werden, Mindestabstand vom Mast = 1m.
Die ideale Länge ist zu errechnen nach folgender Formel:
300 000 (Lichtgeschwindigkeit) : Frequenz f (kHz) = Wellenlänge Lambda λ (m)
Beispiel:
NAVTEX arbeitet auf 518 kHz (Mittelwelle), die Antennenlänge errechnet sich wie folgt:
300 000 : 518 = 579 m. Da man jedoch kein Achterstag dieser Länge an Bord hat, nimmt man z. B. 1/64 der Länge, λ/64, = 9 m.
Beispiel: Deutsche Welle sendet auf 6075 kHz (Kurzwelle), die Antenne muss dann
300 000 : 6075 = 49 m lang sein, oder λ/8 = 6 m.

Seefunk – auch ohne GMDSS-Zeugnis? 

Seefunkanlagen, die nur für Sprechfunk ausgelegt sind – also ohne DSC-Funktion -, können mit den alten Seefunkzeugnissen
"UKW-Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst", oder
"Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" weiterhin bedient werden.

Diese alten Seefunkzeugnisse können jedoch nicht mehr erworben werden.

Binnenschifffahrtsfunk – muss ein neues Zeugnis erworben werden?

Alte Seefunk-Zeugnisse, die vor 2003 erworben wurden, beinhalteten automatisch auch den Binnenschifffahrtsfunk. Diese sind:

  • "UKW-Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst",
  • "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst",
  • "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker II",
  • "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I",
  • "Allgemeines Betriebszeugnis für Funker".

Diese alten Seefunkzeugnisse können jedoch nicht mehr erworben werden.

Kein Empfang, weil zu weit entfernt von aussendender Küstenfunkstelle? 

Sollten Sie zu weit weg sein von der aussendenen Küstenfunkstelle so dass Sie den Wetterbericht nicht mehr aufnehmen können, versuchen Sie es einmal mit ausgeschalteter Rauschsperre (Squelch). Die Rauschsperre regelt nämlich die Empfindlichkeit des Empfängers: bei ausgeschalteter Rauschsperre ist die Empfindlichkeit am größten und Sie haben damit oftmals Glück, auch wenn Sie den Sender etwas verrauscht hören. 

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail